Als gemeinnützig anerkannter Verein dürfen wir Spendenbescheinigungen (sog. „Zuwendungsbestätigungen“) zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen. Dazu senden Sie bitte Ihre Adresse mit der Überweisung mit.
Hinweis zum vereinfachten Zuwendungsnachweis (§ 50 Abs.2 EStDV): Bei sog. Kleinbetragsspenden (bis 200 EUR) reicht aus Vereinfachungsgründen als Nachweis für die steuerliche Anerkennung auch der Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg, Überweisungsbeleg oder auch der Lastschrifteinzugsbeleg aus.
Unser Spendenkonto
IBAN: DE14 5925 1020 0120 2700 53
BIC: SALADE51WND
Kontonummer: 0120 2700 53
Bankleitzahl: 592 510 20
Kreditinstitut: Kreissparkasse St.Wendel
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Die Geldspenden sind dazu da, die Lebenswirklichkeit von Waisen- und benachteiligten Kindern zu verbessern.
Es kann einmalig, aber auch monatlich, viertel-/halb- oder jährlich ein bestimmter Betrag gespendet werden und du kannst gerne einen Dauerauftrag einrichten - die Höhe bleibt dir selbst überlassen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dafür nicht notwendig!